Altersvorsorge

Altersvorfreude statt Altersarmut

Jeder von uns wünscht sich, sorgenfrei in Rente gehen zu können: seinen Hobbys nachzugehen, aufgeschobene Reisen nachzuholen oder einfach sein gewohntes Leben weiterführen zu können – und zwar ohne finanzielle Einschränkungen hinnehmen zu müssen oder gar auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.


Die gesetzliche Rentenversicherung reicht dafür heutzutage nicht mehr aus. Ohne private Altersvorsorge müssen Sie sich auf eine erhebliche Rentenlücke einstellen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Bedürfnisse, Wünsche und Fördermöglichkeiten für Ihre Ruhestandsplanung besprechen – für Ihre persönliche Altersvorfreude!

Basisrente (Rürup-Rente)

Bedingt durch ihre Steuervorteile richtet sich die Rürup-Rente vor allem an Besserverdiener, Selbstständige und Freiberufler. Bei der Basisrente sind seit 2023 die Beiträge komplett als Sonderausgaben (bis zum Höchstbetrag) absetzbar. Dazu gibt es die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rürup-Rente zu kombinieren und so den Gesamtbeitrag steuerlich anrechnen zu lassen. Für Selbstständige liegt der Hauptvorteil in der Insolvenz- und Pfändungssicherheit der Basisrente.

Riester-Rente

Die Riester-Rente ist aufgrund der Zulagen und Steuervorteile für jeden geeignet. Insbesondere Familien mit Kindern und Alleinerziehende profitieren durch die hohen Kinderzulagen. Besserverdiener können sich hingegen über die Steuervorteile freuen. Geringverdiener erhalten den Anspruch auf Zulagen auch mit kleineren Beiträgen. Aus diesen Gesichtspunkten ergeben sich erstaunliche Förderquoten (Eigenanteil, Zulagenhöhe und Steuervorteil).

Förderberechtigt sind:

  • Arbeitnehmer, Auszubildende, Bundesfreiwilligen­dienstleistende und Studierende mit einem rentenversicherungs­pflichtigen Minijob
  • Pflichtversicherte Selbstständige
  • Beamte, Soldaten, Richter
  • Bezieher von ALG I oder II oder Krankengeld
  • Erwerbsgeminderte, erwerbsunfähige und dienstunfähige Personen

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre individuelle Förderquote bestimmen und entscheiden Sie selbst!

Betriebliche Altersvorsorge

Eine betriebliche Altersvorsorge (BAV) ist eine zusätzliche Rente, die durch Beiträge direkt vom Bruttolohn finanziert wird. Bei einer arbeitgeberfinanzierten BAV trägt das Unternehmen Ihre Beiträge. Sie können jedoch Teile Ihres Bruttogehalts in Form einer Entgeltumwandlung einsetzen. Entgeltumwandlungen bis 292 € pro Monat sind steuer- und sozialabgabenfrei und bis 584 € nur steuerfrei. Die arbeitgeberfinanzierte Form ist ein sehr guter Baustein in Ihrer Ruhestandsplanung. Reine arbeitnehmerfinanzierte Modelle lohnen sich dagegen häufig nicht, da Betriebsrenten nachgelagert besteuert werden müssen und im Rentenalter gesetzlich krankenversicherte Personen den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Wenn Sie eine Entgeltumwandlung wünschen, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber seit 2019 (Betriebsrentenstärkungsgesetz) einen Zuschuss von 15 % gewähren. Falls Sie häufiger den Arbeitgeber wechseln, macht eine betriebliche Altersvorsorge evtl. weniger Sinn, da eine Übertragung des Vertrages zum neuen Arbeitgeber nicht immer möglich ist.

Private kapitalbildende Altersvorsorge

Wenn Sie im Gegensatz zu Rürup- und Riester-Rente die Finanzierung Ihres Ruhestands flexibel halten möchten, d.h. Ihnen die Möglichkeit der einmaligen Auszahlung des angesparten Kapitals wichtig ist, so ist die private Altersvorsorge eine sinnvolle Ergänzung. Ich helfe Ihnen gern dabei, die richtige Anlageform für Sie zu finden. Ob Sie klassisch oder fondsgebunden bevorzugen, mit höchstmöglicher Sicherheit oder renditeorientiert, ob Exchange-Traded-Funds (ETFs) oder nachhaltige Fonds (ESG), dass entscheiden Sie. Ich berate Sie gerne.

Versicherungsmakler

Dennis Hadler

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23554 Lübeck