Hab und Gut

Absicherung Ihres persönlichen Besitzes

Stellen Sie sich vor, Sie verlieren durch einen Brand Ihren kompletten Hausstand. Könnten Sie diesen Verlust finanziell verkraften und sofort alles ersetzen? Natürlich müssen Sie das nicht – eine Hausratversicherung hilft!


Für Eigenheimbesitzer ist neben der Hausratversicherung auch die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar und häufig von den Kreditgebern gefordert. Bei beiden Versicherungen gilt es, den richtigen Umfang zu ermitteln, damit Sie nicht in die Gefahr der Unterversicherung kommen, denn dann zahlt die Versicherung Ihre Schäden nur anteilig. Gute Bedingungen runden bei beiden Versicherungen den Schutz ab und lassen Sie ruhig schlafen.

Hausratversicherung

Mit der Hausratversicherung fühlen Sie sich gegen einige Risiken, die Ihr Hab und Gut betreffen, geschützt. Dazu gehören Schäden, die aus Sturm und Hagel entstehen sowie Leitungswasserschäden, Rohrbruch und Feuer. Ein wichtiger Bestandteil nehmen alle Kosten im Zusammenhang mit einem Einbruch sowie Vandalismus (mutwillige Beschädigung der Immobilie nach einem Einbruch) ein. Versichert werden alle Gegenstände, die sich in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus befinden und nicht fest mit der Immobilie verbunden sind. Wenn Sie Ihre Wohnung auf den Kopf stellen, zahlt Ihnen Ihre Hausratversicherung alles, was herausfällt. Der Beitrag richtet sich nach der Versicherungssumme, die sich aus der Größe der Wohnung ergibt. Besondere Wertgegenstände wie Schmuck o. ä. geben Sie bei Vertragsabschluss an, sodass Ihre Versicherung diese berücksichtigt.

Wohngebäudeversicherung

Eigentümer von Häusern und Grundstücken sichern sich mit einer Wohngebäudeversicherung gegen Gefahren ab, die aus Sturm und Hagel, Blitzschlag und Feuer sowie Explosionen entstehen können. Die Versicherung kommt für beschädigte Gebäudeteile auf. Außerdem übernimmt sie z. B. Graffitischäden, Aufräum- und Abbruchkosten, Mietausfall oder Kosten für umgestürzte Bäume. Auch die Übernahme von Hotelkosten, wenn das Haus vorübergehend nicht bewohnbar ist, kann inbegriffen sein. Neben dem Wohngebäude selbst haftet der Versicherer für Beschädigungen an Garagen, Carports oder Gartenhäusern. Nicht zu vergessen sind Einbauküchen oder Terrassenmöbel. Viele Versicherer bieten die Begleichung von Elementarschäden als Bestandteil der Wohngebäudeversicherung an. Damit schützen Sie sich vor Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Erdbeben. Zur Berechnung der Versicherungssumme werden u. a. die versicherte Fläche, das Baujahr, die Bauweise und die Wertermittlung über Wert 1914 (Gebäudeversicherungswert) zugrunde gelegt.

Glasversicherung

Eine Glasversicherung gilt als sinnvolle Ergänzung zu einer Hausratversicherung. Wenn sich in der Wohnung viele Gläser oder Spiegel befinden, können sich die Kosten bei einem Bruch schnell auf einige Hundert Euro belaufen. Neben Glasscheiben und Glasplatten zahlt die Versicherung für Spiegel, Wintergärten oder Glastüren. In der Regel werden nur Schäden am Mobiliar selbst übernommen. Bei dem Schaden kommt es darauf an, dass das Glas tatsächlich kaputtgegangen ist und nicht nur Kratzer an der Oberfläche auftauchen. Neben dem Sachschaden selbst übernimmt die Glasversicherung die erforderlichen Arbeiten zur Reparatur. Nicht fest installierte Gläser wie Brillen, Geschirr oder elektronische Geräte mit Glaselementen wie Smartphones sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen.

Photovoltaikversicherung

Wer die empfindlichen Solarmodule auf dem Dach hat, sollte sich ausreichend gegen mögliche Schäden schützen. Neben der aufwendigen und teuren Reparatur der Anlage entgeht Ihnen außerdem der Ertrag bzw. Sie müssen auf Strom und Wärme aus dem Netz zurückgreifen. Daher empfehlen Experten einen Mindestschutz für die Photovoltaikanlage. Wetterbedingte Einflüsse wie Sturm und Hagel, Wasser und Frost sowie Elementarschäden durch Schneedruck sollten abgesichert sein. Auch Brand, Blitzschlag und Überspannungsschäden bilden meist einen Vertragsbaustein. Eine weitere Rolle spielen Diebstahl, Kurzschluss und Bedienungsfehler. Viele Versicherer bieten darüber hinaus Schutz gegen Tierbisse und wegen grober Fahrlässigkeit. Dabei gibt es teilweise betragsmäßige Einschränkungen, was für einen Vergleich von verschiedenen Versicherungen spricht. Eine Photovoltaikversicherung kann ein Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung sein oder als eigene Police abgeschlossen werden.

Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung zielt auf den Schutz Ihrer Elektronik-, Elektrik- und Gasgeräte ab. Die Versicherungsleistungen unterscheiden sich und sind von verschiedenen Tarifpaketen abhängig. Neben Küchen- und Haushaltsgeräte lassen sich Geräte der Bild- und Tontechnik sowie Geräte der Unterhaltungs- und Spielelektronik versichern. Häufig werden in erster Linie Beschädigungen durch Kurzschluss, Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit abgedeckt. Je nach Leistungspaket gibt es Betragsstaffelungen pro Gerät und pro Jahr. Außerdem nimmt das Alter des Geräts eine bedeutende Rolle ein. Bei einer Lebensdauer von unter einem Jahr bekommt der Versicherungsnehmer häufig den Neuwert des Geräts erstattet. Ab einem oder zwei Jahren kommt es zu Abstufungen auf Basis des Zeitwerts.

Fahrradversicherung

Möchten Sie Ihr Fahrrad oder E-Bike versichern, steht Ihnen die Wahl zwischen einer selbstständigen Fahrradversicherung und der Integration in Ihrer Hausratversicherung offen. Bei ersterer übernimmt die Versicherung Schäden durch Diebstahl des gesamten Rads oder Teilen davon, bei Vandalismus (mutwillige Beschädigung) sowie Schäden bei Unfall und Sturz. Wenn es sich um ein teures Rennrad handelt, lohnt sich die eigenständige Fahrradversicherung. Versichert wird pro Fahrrad. Bei der Wahl der Hausratversicherung versichert diese zwar alle Räder des Haushalts, jedoch fällt die Versicherungssumme in aller Regel deutlich kleiner aus. Die Hausratversicherung leistet bei Schäden am Rad, die durch Diebstahl sowie durch Sturm und Hagel, Leitungswasser und Feuer entstehen. Die Risiken bei Vandalismus, Teilediebstahl oder Beschädigungen nach einem Unfall zählen hingegen nicht zum Versicherungsumfang. Der Vertrag sollte die sogenannte Nachtklausel nicht beinhalten, bei der Räder zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht versichert sind.

Bootsversicherung

So wie Sie Ihren Pkw schützen, sollte Ihr Segel- oder Motorboot auch abgesichert sein. Zum einen bieten Versicherer eine Bootshaftpflichtversicherung, die für Sie durch Schäden an Dritten haftet und eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, die für Beschädigungen an Ihrem eigenen Boot aufkommt. Welche Leistungen genau eingeschlossen werden, kann unter Umständen sehr individuell sein. Das Alter des Boots, die Häufigkeit der Benutzung und auf welchem Gewässer Sie fahren bestimmen den Versicherungsumfang. Viele Schäden passieren nicht auf dem großen Meer, sondern viel mehr beim Ein- und Ausfahren in den Hafen. Die Bootsversicherung kommt für Vermögens-, Sach- und Personenschäden auf. Während in Deutschland noch kein Muss für eine Bootshaftpflichtversicherung besteht, ist diese z.B. in Italien und Griechenland Pflicht, um ein Boot führen zu können.

Musikinstrumenteversicherung

Ein breites Spektrum an Versicherungsleistungen bietet eine Musikinstrumenteversicherung. Neben einer Gruppenversicherung für ein ganzes Orchester ist der Abschluss einer einzelnen Versicherung für ein Instrument möglich. Versicherer kommen in der Regel für Gefahren wie Diebstahl und Transportschäden sowie für Schäden bei Fallenlassen des Instruments auf. Es wird je nach Instrument der Neu- oder Zeitwert ersetzt. Hierbei gibt es große Unterschiede, da einige Instrumente mit der Zeit günstiger oder auch teurer werden. Bei Vertragsabschluss sollten Sie auf bestimmte Klauseln im Vertrag achten. Manche Versicherungen zahlen z.B. nicht bei Schäden durch Witterung oder hohen Temperaturen, die Beschädigungen im Lack verursachen. Befindet sich der Probenraum in einem unbewohnten Raum, haften Versicherer teilweise nicht für den Verlust.

Kunstversicherung

Reicht die Deckung in der Hausratversicherung nicht aus, raten Experten zum Abschluss einer eigenen Kunstversicherung. Versicherungsfähig sind u. a. Kunstobjekte und Kunstsammlungen, Schmuck und Armbanduhren sowie Weinsammlungen und Jagdwaffen. Die Sachversicherung gehört in die Sparte der Individualversicherung. Im Rahmen der Allgefahrendeckung können Verlust, Beschädigungen und Zerstörung versichert werden. Dabei sollten Sie die Liste an Ausschlüssen im Vertrag unbedingt beachten. So bilden Beschädigungen, die aus Krieg oder Abnutzung und Verschleiß resultieren im Regelfall keine Grundlage für die Übernahme des Schadens. Versicherungsunternehmen kommen für Restaurationskosten, Transport- und Lagerkosten oder Schadenabwendung- und Schadenminimierungskosten auf.

Versicherungsmakler

Dennis Hadler

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