Freizeit
Schutz für Hobby, Reise und Tier
Jeder von uns möchte in seiner Freizeit den Alltagsstress vergessen können. Das gilt besonders für den ersehnten Urlaub. Wenn dann doch eine böse Überraschung eintritt, wie z.B. Krankheit oder Diebstahl, sollen zumindest die finanziellen Folgen abgedeckt sein. Reiseversicherungen kommen für die Kosten bei medizinischen Notfällen, bei verlorenem Gepäck, Reiserücktritt oder Abbruch der Reise auf.
Auch Ihren Vierbeiner können Sie mit einer Tierkrankenversicherung absichern. Diese entlastet Sie von den Kosten für Routineuntersuchungen, wenn Ihr Tier erkrankt oder sogar Operationen notwendig werden.
Auslandsreisekrankenversicherung
Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung erhalten Sie Schutz bei medizinischen
Hilfsmaßnahmen bei Auslandsreisen. Dieser beinhaltet die ärztliche Behandlung, Medikamente
und medizinische Hilfsmittel als auch ein notwendiger Rücktransport nach Deutschland. So sind
Sie sicher, auf provisorischen Zahnersatz, Krücken und weitere Leistungen zurückgreifen zu
können. Familien mit kleinen Kindern sollten darauf achten, dass auch Eltern im Krankenhaus
kostenfrei übernachten dürfen. Versicherer unterscheiden zwischen vorübergehenden Urlauben
(meist bis zu 56 Tagen pro Jahr) und längeren Auslandsaufenthalten (z. B. Auslandssemester). Bei
letzterem ist eine Langzeitpolice notwendig. Bei gesetzlich Versicherten besteht in der EU häufig
ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Ausland. Allerdings werden auch hier nicht alle
Leistungen übernommen. Der Versicherungsschutz gilt je nach Tarif für Singles und Familien.
Reisegepäckversicherung
Viele Anbieter integrieren Risiken im Zusammenhang mit dem Reisegepäck in der
Hausratversicherung. Werden mit dem Koffer für den gewöhnlichen Gebrauch auch
Wertgegenstände, Schmuck oder Pelze mitgeführt, übersteigen diese die versicherungsfähigen
Summen in der Hausratversicherung. Eine eigene Reisegepäckversicherung schützt Sie neben
dem Abhandenkommen der Koffer auch gegen Beschädigung und Zerstörung. Darüber hinaus
zahlt der Versicherer bei mutwilliger Sachbeschädigung, Diebstahl und höherer Gewalt. Tritt der
Fall ein, dass Ihr Koffer entweder stark beschädigt ist oder gestohlen wurde, können Sie neben
dem damit verbundenen Stress zumindest auf einen finanziellen Ausgleich zählen. In der Regel
bieten Versicherungsunternehmen unterschiedliche Leistungspakete an. Diese orientieren sich
an der Entschädigungssumme. Die Versicherung zahlt meist den aktuellen Wert der zu
ersetzenden Gegenstände, den sogenannten Zeitwert.
Reiserücktrittsversicherung
Ist es Ihnen nicht möglich, eine gebuchte Reise aufgrund von schwerer Krankheit, eines
Todesfalls in der Familie, eines Unfalls oder wegen Schwangerschaftskomplikationen anzutreten,
springt die Reiserücktrittsversicherung für Sie ein. Dabei gilt, je früher Sie eine Reise stornieren,
umso weniger Stornokosten haben Sie. Gleichzeitig besteht Ihre Pflicht in der rechtzeitigen
Mitteilung an den Versicherer. Wissen Sie z. B. bereits zwei Wochen vor Reisebeginn, dass Sie
diese nicht antreten können, sollte die Stornierung nicht erst eine Woche vor Abfahrt erfolgen.
Manche Versicherungen schließen weitere Risiken wie z. B. den Antritt eines neuen Jobs, eine
Prüfungswiederholung oder die Einreichung der Scheidung ein. Achten Sie auf mögliche
Selbstbehalte. In der Regel werden außer Flug- und Hotelkosten auch Ausgaben für gebuchte
Führungen und Tagesausflüge übernommen.
Tierkrankenversicherung
Tiere sind wie Menschen nicht vor Krankheiten oder Unfällen geschützt. Bei kleineren
Verletzungen halten sich die Tierarztkosten noch in Grenzen. Teurer dagegen wird es bei
Operationen und Klinikaufenthalten. Die verschiedenen Leistungspakete fallen recht
unterschiedlich aus und bieten daher für jeden eine bezahlbare Option. Ähnlich wie beim
Menschen erhöhen Vorerkrankungen und ein höheres Eintrittsalter den Versicherungsbeitrag.
Daher lohnt sich der Abschluss einer Tierkrankenversicherung bereits im jungen Tierleben. Als
Versicherungsnehmer müssen Sie bei einer Krankheit mit tierärztlicher Behandlung eine
Wartezeit von drei Monaten in Kauf nehmen. Bei Unfällen entfällt diese. Viele Versicherer
schließen im Vertrag einen Selbstbehalt bis zu 20% ein, der bei Operationen allerdings nicht gilt.