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Führungskräfteabsicherung

Führungskräfteabsicherung

Unabhängig von der Mitarbeiteranzahl gibt es in jedem Unternehmen Schlüsselpositionen. Diese sind wichtig, damit betriebliche Abläufe reibungslos funktionieren und Projekte zielgerichtet umgesetzt werden. Zeitweise oder dauerhafte Ausfälle durch Krankheit oder gar Tod sowie Fehler oder Pflichtverletzungen von leitenden Angestellten, Managern, Aufsichtsräten und Vorständen stellen Betriebe nicht selten vor große Herausforderungen. Umsatzeinbußen, Ansprüche aus Vertragsbrüchen und andere Ersatzforderungen sowie allgemeine Aufwendungen zur Schadensbegrenzung verursachen schnell sehr hohe Kosten. Verfügt ein Betrieb nicht über die finanzielle Kraft, um eine solche Situation zu bewältigen, kann diese zu einer Existenzbedrohung für das Unternehmen werden. Eine tragfähige Absicherung sowohl gegen große Vermögensschäden als auch gegen den Ausfall von Schlüsselkräften ist daher dringend zu empfehlen. Die persönliche D&O und die Unternehmens-D&O bilden ein gutes Grundgerüst gegen äußere und innere Schäden. Durch eine Keyman-Police kann sich das Unternehmen gegen die finanziellen Folgen eines Ausfalls von Schlüsselkräften absichern.

Geschäftsführer, Vorstände, leitende Angestellte, Prokuristen und Aufsichtsräte bilden einiger der Persönlichkeiten ab, für die eine sogenannte Manager- oder Geschäftsführerhaftpflicht zur Absicherung von echten Vermögensschäden infrage kommt. Es handelt sich hierbei um die Spezialisierung der Vermögensschadenhaftpflicht für D&O („Directors and Officers“) und schützt diese besondere Gruppe vor Außen- und Innenschäden in Zusammenhang mit der Führung des Unternehmens und sämtlichen weitreichenden Entscheidungen. In der Regel haften Führungskräfte bei Fehlentscheidungen oder Pflichtverletzungen mit ihrem privaten Vermögen in unbegrenzter Höhe und gesamtschuldnerisch. Nicht alle Unternehmen bieten ihren Führungskräften eine Firmen-D&O an oder manche Manager fungieren gleich in mehreren Konzernen als Entscheidungsträger. Eine private D&O übernimmt den persönlichen Haftpflichtschutz, der nicht mit anderen Führungskräften in Höhe der Deckungssumme geteilt werden muss. Die Führungskraft hat die volle Entscheidungsgewalt, die sich unabhängig von der Unternehmensentscheidung darstellt. Der Versicherungsvertrag gilt auch dann, wenn dieser ausgelaufen ist und im Nachhinein Ansprüche in Zusammenhang mit der Tätigkeit gestellt werden. Führungskräfte können bei einem Wechsel ihrer Funktion oder des Unternehmens die Versicherung weiterführen. Eventuell wird eine Anpassung in der Höhe der Deckungssumme notwendig.

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