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Mitarbeiterwohl

Mitarbeiterwohl

Die Höhe des Gehalts spielt bei der Entscheidung eines Mitarbeiters für ein Unternehmen nicht mehr die alleinige Rolle. Vielmehr legen Arbeitnehmer Wert auf zusätzliche soziale Leistungen. In diesem Zusammenhang gewinnt auch die Gesundheitsvorsorge als Absicherung gegen eine Arbeitsunfähigkeit und zum Erhalt des Lebensstandards im Alter immer mehr an Bedeutung. Finanziert der Arbeitgeber regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und über den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz hinausgehende Gesundheitsleistungen, steigert er die Attraktivität des Arbeitsplatzes für seine Beschäftigten und schützt zugleich das Unternehmen vor den finanziellen Folgen krankheitsbedingter Ausfälle. Der Arbeitnehmer kann sich auch bei langen Krankheiten und einer daraus resultierenden Berufsunfähigkeit auf seinen betrieblichen Schutz verlassen. Durch Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge verringern Mitarbeiter eines Unternehmens ihre spätere Rentenlücke und erhalten sich auf diese Weise ihren Lebensstandard. Arbeitgeber profitieren im Allgemeinen mit solchen Angeboten von mehr Mitarbeitermotivation und Leistungssteigerungen, weniger Arbeitsausfällen und einer deutlich niedrigeren Fluktuation.

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung leisten Arbeitgeber einen wertvollen Beitrag für die Gesundheit ihre Mitarbeiter und erreichen unter anderem durch in Anspruch genommene Vorsorgeuntersuchungen einen geringeren Krankheitsausfall. Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eine Grundversorgung darstellt, profitieren Mitarbeiter mit der Zusatzversicherung von weiteren Leistungen. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, Sehhilfen, Zahnersatz, Leistungen durch einen Heilpraktiker und Krankentagegeld bilden einige der Mehrleistungen ab. Je nach Wunsch können Arbeitgeber von den angebotenen Leistungen im Paket profitieren. Meist kommt bei der Bündelung von verschiedenen Teilbereichen ein insgesamt günstigerer Beitrag zustande als bei individuell abgeschlossenen Versicherungen. Die Anzahl der Mitarbeiter spielt dabei eine entscheidende Rolle. Viele Versicherungsunternehmen bieten Tarife ab 5 Mitarbeitern an. Bei der Übernahme von Kosten im Leistungsfall gibt es teilweise jährliche Begrenzungen und Maximalbeträge. Kinder und Ehepartner lassen sich häufig kostengünstig mitversichern. Je nach Versicherung bieten sich verschiedene Möglichkeiten der Beitragszahlung: Entweder übernimmt der Arbeitgeber alle Kosten, gibt dem Mitarbeiter somit eine zusätzliche Entlohnung und nutzt selbst steuerliche Vorteile. Alternativ zahlt der Beschäftigte die Beiträge selbst. Dabei wird zwischen dem direkten Einzug vom Bankkonto des Mitarbeiters oder der Zahlung durch den Arbeitgeber bei gleichzeitigem Abzug von dem Gehalt unterschieden.

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